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Das Bürgerbüro informiert | Möglichkeit der Einrichtung einer Übermittlungs- und/oder Auskunftssperre

Übermittlungssperre

Durch die Meldebehörden finden regelmäßig Veröffentlichungen bzw. Übermittlungen bestimmter Daten aus dem Melderegister an Behörden und Institutionen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und der Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) statt.

Entsprechende Behörden und Institutionen sind:

  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Mandatsträger, Presse und Rundfunk bzgl. Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Parteien und Wählergruppen bzgl. Wahlen und Abstimmungen

Die Meldebehörde ist nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde an o.g. Stellen, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf. Eine Begründung für eine Übermittlungssperre ist nicht notwendig. Sowohl die Einrichtung als auch die Aufhebung sind kostenfrei. Sollten Sie eine Übermittlungssperre für die Veröffentlichung von Jubiläen wünschen, bitten wir um eine rechtzeitige Beantragung, da entsprechende Daten bis zu drei Monaten im Voraus weitergereicht werden.

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre kann eingerichtet werden, wenn für den Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen vorliegt. Die Auskunftssperre ist schriftlich zu begründen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen. Über die Eintragung der Sperre entscheidet die Meldebehörde. Die Sperre ist auf zwei Jahre befristet ab dem Zeitpunkt der Beantragung. Die Einrichtung als auch die Aufhebung der Sperre ist kostenfrei.

Die Formulare zur Beantragung einer Übermittlungs-/Auskunftssperre erhalten Sie über die Homepage www.bad-duerkheim.de/buergerbuero. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne das Bürgerbüro per Telefon (06322/935-0) oder E-Mail (buergerbuero@bad-duerkheim.de) zu den bekannten Bürozeiten.