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Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz erleichtert seit dem 15. März 2023 mit der „Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern“ die Installation von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport ist die Genehmigung zum Anbringen von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern grundsätzlich zulässig. Eine Entscheidung gegen die Genehmigung soll nur noch in Ausnahmefällen durch die Unteren Denkmalbehörden getroffen werden. Dies kann etwa bei Gebäuden von hoher baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, bei ortsbildprägenden Kulturdenkmälern oder bei erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz des Denkmals der Fall sein.

Generell gilt, dass dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung eine größere Bedeutung zukommt und Solaranlagen vorrangig genehmigt werden sollen. Im Einzelfall sind Einschränkungen im Erscheinungsbild hinzunehmen. Die Denkmalliste in Rheinland-Pfalz umfasst ca. 40.000 Objekte, darunter nicht nur denkmalgeschützte Gebäude und Denkmalzonen, die mehrere Gebäude umfassen können, sondern auch Kleindenkmale wie Wegekreuze. Insgesamt sind 3 Prozent des Gebäudebestandes denkmalgeschützt. Das Land erhofft sich durch die Umsetzung dieser Richtlinie einen Beitrag zur erfolgreichen Energiewende zu leisten. Zu beachten ist, dass weiterhin in Rheinland-Pfalz Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern eine Baugenehmigung benötigen.