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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Dürkheim
Der Antrag für begleitetes Fahren mit 17 muss persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden.
Dabei muss immer mindestens ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein.