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Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Leistungsbeschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Martina HauensteinSachgebietsleiterin
- Frau Nadine Kästner
- Frau Marion Rodach