- Rathaus & Bürgerservice
- Rathaus & Bürgerservice
- Stadtspitze & Gremien
- Service
- Verwaltung
- Aktuelles
- Finanzen & Steuern
- Wirtschaft & Gewerbe
- Bauen & Wohnen
- Stadtentwicklung
- Bestattungen & Friedhöfe
- Standesamt
- Sicherheit & Ordnung
- Lokales & Soziales
- Lokales & Soziales
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Klimaschutz
- CarSharing
- Natur & Umwelt
- Agenda 21
- Fairtrade-Stadt
- Gesundheit
- Bildung
- Kinder & Jugendliche
- Senioren
- Partner & Vereine
- Einkaufen
- Ortsteile
- Neujahrsempfang
- Gestaltungslinie Bad Dürkheim
- AK Handicap
- Kultur & Tourismus
- Kultur & Tourismus
- Veranstaltungen & Feste
- Sehen & Erleben
- Wandern & Walken
- Radfahren & Biken
- Unterkünfte & Service
- Wein & Genuss
- Kur & Wellness
- Barrierefrei & Nachhaltig
- Einkaufen & Genießen
- Pfalz & Weinstraße
Hundesteuer Befreiung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad DürkheimHier finden Sie Informationen zur Hundesteuer Befreiung in Bad Dürkheim.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Kurztext