- Rathaus & Bürgerservice
- Stadtspitze & Gremien
- Service
- Verwaltung
- Aktuelles
- Finanzen & Steuern
- Wirtschaft & Gewerbe
- Bauen & Wohnen
- Stadtentwicklung
- Standesamt
- Sicherheit & Ordnung
- Lokales & Soziales
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Klimaschutz
- CarSharing
- Natur & Umwelt
- Agenda 21
- Fairtrade-Stadt
- Gesundheit
- Bildung
- Kinder & Jugendliche
- Senioren
- Partner & Vereine
- Einkaufen
- Ortsteile
- Neujahrsempfang
- Gestaltungslinie Bad Dürkheim
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Kultur & Tourismus
- Veranstaltungen & Feste
- Sehen & Erleben
- Wandern & Walken
- Radfahren & Biken
- Service
- Wein & Genuss
- Kur & Wellness
- Barrierefrei & Nachhaltig
- Einkaufen & Genießen
- Pfalz & Weinstraße
Plakatierungen
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an: