- Rathaus & Bürgerservice
- Stadtspitze & Gremien
- Service
- Verwaltung
- Aktuelles
- Finanzen & Steuern
- Wirtschaft & Gewerbe
- Bauen & Wohnen
- Stadtentwicklung
- Standesamt
- Sicherheit & Ordnung
- Lokales & Soziales
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Klimaschutz
- CarSharing
- Natur & Umwelt
- Agenda 21
- Fairtrade-Stadt
- Gesundheit
- Bildung
- Kinder & Jugendliche
- Senioren
- Partner & Vereine
- Einkaufen
- Ortsteile
- Neujahrsempfang
- Gestaltungslinie Bad Dürkheim
- Nachhaltigkeit & Umwelt
- Kultur & Tourismus
- Veranstaltungen & Feste
- Sehen & Erleben
- Wandern & Walken
- Radfahren & Biken
- Service
- Wein & Genuss
- Kur & Wellness
- Barrierefrei & Nachhaltig
- Einkaufen & Genießen
- Pfalz & Weinstraße
Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Leistungsbeschreibung
Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.
Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Rechtsgrundlage