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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Leistungsbeschreibung
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext