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Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
Leistungsbeschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.