Blumenwiese

Mieterstrommodell

Mieterstrommodelle

Mehrfamilienhaus mit Solaranlagen


Was ist Mieterstrom?

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt, also ohne Netzdurchleitung, an die Endverbraucher in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht wird. Mit dem Begriff Mieterstrom bezeichnet man ein Konzept zur dezentralen Stromversorgung von Mietshäusern.


Vorteile

Durch das EEG und das KWKG können Vermieter den mit einer PV-Anlage oder einem BHKW erzeugtem Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür die Einspeisevergütung erhalten. Diese sinkt allerdings seit Jahren stetig, so dass sich das vollständige Einspeisen des Solarstroms als alleiniger Renditefaktor für den Vermieter nicht mehr lohnt, zumal das KWKG eine erhöhte Vergütung nur für zehn Jahre beziehungsweise 30.000 Vollbenutzungsstunden vorsieht. Aufgrund dieser Entwicklung, wird es immer lukrativer, Solarstrom selbst zu verbrauchen. Da sich gerade in Mietshäusern wegen der unterschiedlichen Nutzungsprofile der Mieter ein höherer Eigenverbrauchsanteil realisieren lässt, werden Mieterstrommodelle zunehmend wirtschaftlicher. 

Die Mieter profitieren ebenfalls durch Mieterstrommodelle von günstigeren Strompreisen, denn Mieterstrom muss grundsätzlich 10% günstiger angeboten werden als der Grundversorgertarif. Die Grundversorgung ist auch mit Solarenergie vom Miethaus gewährleistet - denn liefert die Solaranlage mal keinen Strom, wird der Strom aus dem Netz geholt. 

Mieterstrom-Modelle helfen Immobilienbesitzern auch, die Anforderungen an den jährlichen Primärenergiebedarf ihres Gebäudes zu erfüllen, um KfW-Förderungen KfW-40 oder KfW-40-Plus zu erhalten. Für die KfW-40-Plus-Förderung ist Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern sogar eine Voraussetzung. Auch mit dem 2020 verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wirkt sich direkt am Haus produzierter Photovoltaikstrom zum Vor-Ort-Verbrauch positiv auf die Primärenergiebilanz des Gebäudes aus.


Modelle

Als Vermieter können Sie zwischen zwei grundlegenden Mieterstrom-Modellen wählen: Entweder Sie suchen sich einen Mieterstrom-Contractor oder Sie betreiben durch das so genannten Mieterstrom-Enabling die Photovoltaik-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) selbst. Im Contracting-Modell übernimmt der Mieterstrom-Contractor den Betrieb und meist auch die Finanzierung der Solaranlage. Als Vermieter stellen Sie daher lediglich den Platz für die Anlagentechnik zur Verfügung und erhalten dafür eine Pacht. Somit vermeiden Sie auch eine Gewerbesteuerpflicht. 


Vergütung und Förderung

Mieterstrom wird über den sogenannten Mieterstromzuschlag gefördert. Der Anlagenbetreiber bzw. der Anbieter des Mieterstromtarifs kann den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber verlangen, wenn die Voraussetzungen dieses Anspruchs erfüllt sind.

Der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag setzt voraus, dass der Strom in Solaranlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 Kilowatt erzeugt wird, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind. Zudem muss dieser Strom an Letztverbraucher in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht werden. Der Strom darf dazu nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet werden. Die Förderung durch den Mieterstromzuschlag ist auf Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW beschränkt.

Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EEG 2021 neu festgelegt. Im Januar 2021 lag er für neue Anlagen bis 10 kW bei 3,79 ct/kWh, bis 40 kW bei 3,52 ct/kWh und bis 100 kW bei 2,37 ct/kWh. Der Mieterstromzuschlag ist deutlich niedriger als die Einspeisevergütung, denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms. Wie auch die Einspeisevergütung ist auch der Mieterstromzuschlag in den sogenannten "atmenden Deckel" eingebunden, d.h. die Vergütung sinkt mit der Zeit und mit dem ansteigenden Zubau von Solaranlagen. 

Alle aktuellen Informationen zum Mieterstromzuschlag finden Sie hier.

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