Blumenwiese

Förderprogramm Stecker-Solar-Anlagen

Förderprogramm Stecker-Solar-Anlagen


Photovoltaik-Modul auf dem Balkon


Die Stadt Bad Dürkheim fördert die Anschaffung von Stecker-Solar-Anlagen. Das Förderprogramm Stecker-Solar-Anlagen wird durch Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) finanziert. Die zugehörige Förderrichtlinie wurde am 14.05.2024 und am 01.04.2025 mit geänderten Förderbedingungen vom Stadtrat beschlossen.

Die Stadt Bad Dürkheim unterstützt ihre Bürger:innen bei der Anschaffung von Stecker-Solar-Anlagen. Der Kauf einer
Stecker-Solar-Anlage wird pauschal mit 200 € bezuschusst. Liegen die zuwendungsfähigen Kosten unter der Pauschalförderung, so wird die Förderung auf die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten reduziert. Die Förderung kann sowohl von Eigentümer:innen, als auch von Mieter:innen im Hoheitsbereich der Stadt Bad Dürkheim beantragt werden. Alle weiteren Bestimmungen können Sie der unten verlinkten Förderrichtlinie entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung nur so lange erfolgen kann, wie die dafür vorgesehenen Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Das Eingangsdatum des Förderantrags bei der Stadtverwaltung ist entscheidend für die Reihenfolge, in der die Förderbescheide bearbeitet und die noch zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Bestimmungen der Förderrichtlinie erfüllt werden müssen, um Fördermittel erhalten zu können. Die Förderrichtlinie ist weiter unten auf dieser Seite verlinkt.  Bei Antragstellung halten Sie bitte die unten aufgeführten Angaben und Unterlagen bereit. Der Antrag kann nicht zwischengespeichert werden.

Notwendige digitale Anlagen und Unterlagen:

  • Angaben zu Ihrer Person und Adresse
  • Angaben zu Ihrer Bankverbindung
  • Foto oder Scan von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Foto oder Scan des Kaufbelegs
  • Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Foto der installierten Anlage
  • Ggf. schriftliche Bestätigung des Mietverhältnisses
  • Ggf. schriftliche Zustimmung zur Montage einer Stecker-Solar-Anlage
  • Falls vorhanden, Baugenehmigung für die Module im Fall von Denkmalschutz


Bitte beachten Sie, dass der Kauf einer Stecker-Solar-Anlage erst nach der Beschlussfassung zur Förderrichtlinie durch den Stadtrat gefördert wird. Folglich sind nur die Stecker-Solar-Anlagen förderfähig, die nach dem 01.04.2025 gekauft und installiert worden sind.


KIPKI-Plakette der Landesregierung Rheinland-Pfalz