Vereinsförderung

Richtlinien zur Förderung der Vereine in Bad Dürkheim

Am 12. Dezember 2023 wurde im Stadtrat die neue Richtlinie zur Förderung der Vereine in Bad Dürkheim beschlossen. Bisher gab es in Bad Dürkheim eine finanzielle Förderung nur für Sportvereine und für die Jugendarbeit von Vereinen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist es auch Vereinen mit anderen Tätigkeitsfeldern möglich, sich von der Stadt fördern zu lassen. Die neue Richtlinie basiert auf den Förderprinzipien: Transparenz, Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit. Damit möchte die Stadt das ehrenamtliche Engagement der Vereine und ihren Beitrag zu unserer Gemeinschaft fördern und wertschätzen. 

Die Richtlinien zur Förderung der Vereine in Bad Dürkheim finden Sie hier.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online: www.bad-duerkheim.de/vereinsfoerderung

Dokumente Vereinsförderung

Häufige Fragen (FAQ)

  • Welche Vereine haben Anspruch auf die Förderung? 

    Gefördert werden nur Vereine,

    • die ihren Sitz bzw. ihre Haupttätigkeit in Bad Dürkheim haben.
    • die als gemeinnützig anerkannt sind (Gem. §§ 51 AO ff).
    • die einen Mitgliedsbeitrag erheben (bei Dachverband: Mindestmitgliedsbeitrag).

    Ausgeschlossen ist nach diesen Richtlinien die Förderung und städtische Unterstützung von:

    • Politischen Parteien und vergleichbaren politische Gruppierungen
    • Religiös oder weltanschaulich geprägten Gruppierungen ohne Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts (Sekten)
    • Fördervereine und –gruppen, die lt. Satzung ausschließlich andere Vereine und Institutionen fördern
    • Örtliche und überörtliche Vereinszusammenschlüsse (Vereinsringe, Startgemeinschaften usw.)
  • Welche Förderungen gibt es? 

    Es gibt für alle Vereine die den oben genannten Förderkriterien entsprechen eine Grundförderung und Förderung nach Mitgliedern. (Vgl. §3.1 der Richtlinie).

    Außerdem gibt es Betriebskostenzuschüsse (Vgl. §3.2 und 4.2 der Richtlinie) und Investitionsförderung (Vgl. §3.4 der Richtlinie). 

    Analog zu den früheren Sport- und Jugendförderrichtlinien werden weiterhin Sportvereine (Vgl. §4 der Richtlinie) und die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen besonders gefördert (Vgl. §5 der Richtlinie).

    Zu besonderen Vereinsjubiläen wird ein Zuschuss gewährt (Vgl. §3.5 der Richtlinie) und Fahrten in Partnerstädte unterstützt (Vgl. §6 der Richtlinie).

    Eine Zusatzförderung in besonderen Fällen ist möglich (Vgl. §7 der Richtlinie).

  • Wie funktioniert die Beantragung?

    Die Beantragung läuft über das Onlineformular auf www.bad-duerkheim.de/vereinsfoerderung. Im Formular geben Sie die Daten Ihres Vereins und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen ein und können dann den jeweiligen Bereich der Förderung auswählen:

    • Förderung des Sports
    • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
    • Investitionsförderungen
    • Vereinsjubiläen
    • Förderung Fahrt in Partnerstadt
    • Zusatzförderungen

    Mit der Übermittlung der Satzung und dem Nachweis zur Gemeinnützigkeit liefern Sie uns die notwendigen Dokumente zur Prüfung, ob der Verein den Förderkriterien entspricht. Der Upload ist an der Stelle nicht verpflichtend. 

  • Welche Fristen gelten?

    Soweit es keine andere Regelung gibt, müssen Anträge auf Zuschüsse bis zum 31. Mai des laufenden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr bei der Stadt eingereicht werden. (Beispiel Förderzeitraum 01.01.2024-31.12.2024 Abgabe bis 31.05.2025).

    Maßgeblich für eine mitgliederbezogene Bezuschussung ist die Mitgliedermeldung an den jeweils übergeordneten Verband bzw. die Mitgliederliste mit Geburtsdaten Stand 1. Januar des laufenden Jahres.

    Im Bereich Investitionen (Förderung ab einem Einzelwert über 1.000 €) müssen Anträge bis spätestens zum 31. Mai des Jahres gestellt werden, das dem Beginn der Maßnahmen vorausgeht. (Beispiel Förderzeitraum 01.01.2025-31.12.2025 Abgabe bis 31.05.2024). Später eingehende Anträge werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

  • Was ist bei der Beantragung zu beachten?

    Sie werden im Onlineformular (www.bad-duerkheim.de/vereinsfoerderung) durch den Antrag hindurchgeführt und auf eventuelle Nachweise hingewiesen. Bitte benutzen Sie unbedingt die oben verlinkten Vorlagen (siehe Dokumente zur Vereinsförderung). Beachten Sie auch, dass Nachweise (wenn angegeben) nur unterschrieben anerkannt werden.

    Als Nachweis, ob Sie den Förderkriterien entsprechen, erfragen wir z.B. die aktuelle Satzung sowie einen Nachweis zur Gemeinnützigkeit. Bitte halten Sie diese zur Antragsstellung bereit.

    Es werden außerdem weitere Nachweise gefordert. U.a. einen Nachweis der aktuellen Mitgliederzahl (siehe Hinweise zu Fristen), Belege zu Ausgaben oder Nachweise zu durchgeführten Fahrten oder gehaltene Trainings-/Jugendleitungsstunden. Für letzteres gibt es Formulare zum Download, welche Sie auch digital unterschriftsbereit vorbereiten können.

    Sollten Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei einer Investitionsförderung planen, geben Sie dies bitte bereits bei der Antragsstellung mit an.

  • Was ist bei der Beantragung der Mitgliedsförderung zu beachten?

    Der Mitgliedsförderbetrag beträgt für jedes Mitglied (bis 18 Jahre) 2,00 € und für jedes erwachsene Mitglied 0,50 €.

    Hierzu benötigen wir einen Nachweis über die Mitglieder. Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung an den jeweils übergeordneten Verband bzw. die Mitgliederliste mit Geburtsdaten Stand 1. Januar des laufenden Jahres. (Beispiel Förderzeitraum 01.01.2024-31.12.2024 Stand Mitglieder zum 01.01.2025)

  • Welche Nachweise sind zu erbringen?

    Für verschiedene Zuschussbereiche sind Nachweise und ggf. Unterschriften zu erbringen. Folgende Vorlagen gibt es:

    • Nachweis über durchgeführte Fahrten (für §4.4; §5.3.2 und §6)
    • Nachweis über Fahrtkosten (für die §4.4.2 und §5.3.2.3 und §5.3.3)
    • Nachweis über gehaltene Jugendtrainings-/Jugendleitungsstunden gemäß Vereinsförderung (§5.3.4)

    Diese finden Sie oben im Bereich Dokumente Vereinsförderung verlinkt.

    Weitere Nachweise wie Rechnungen o.ä. laden Sie in der bei Ihnen vorliegenden Form im Antragsprozess im Onlineformular hoch. Mögliche Dateiformate sind: DOC; DOCX; PFD; JPEG; JPG und PNG.

    Mit der Übermittlung der Satzung und dem Nachweis zur Gemeinnützigkeit liefern Sie uns die notwendigen Dokumente zur Prüfung, ob der Verein den Förderkriterien entspricht. Der Upload ist an der Stelle nicht verpflichtend. 

  • Wie unterscheidet sich die Anschaffung von Geräten oder Material gegenüber Investitionen?

    Die Anschaffung von Sportgeräten oder Material fällt unter die §4.3 (Sportvereine) oder §5.3.5 (Jugendverbände).

    Ab einem Einzelwert über 1.000 € oder Objektförderung (Baumaßnahmen) greift die Investitionsförderung nach §3.4.

    Ein paar Beispiele:

    • Ein Netz für den Tennissport von 135 € fällt unter Anschaffung Sportgeräte.
    • Ein Pferd für den Reitsport 12.000 € fällt unter Investitionszuschüsse.
    • Die Sanierung des Dachs des Clubhauses (welches keinem wirtschaftlichen Zweck dient) von 50.000 € fällt unter Investitionszuschüsse
    • Ein Gruppenzelt für die Jugendfreizeiten für 480 € fällt unter Anschaffungen Jugendverbände.

     

    Bitte beachten Sie die Höchstgrenzen:

    Anschaffung Sportartikel:

    • Förderung von 30 % der Anschaffung, max. 8.000 € im Jahr

    Anschaffung Material Jugendverbände:

    • Förderung von 30% der Anschaffung max. 300 € im Jahr.

    Investitionszuschüsse:

    • Bis 26.000 € 20%; von 26.000-75.000 € 10 % ab 75.000 € 7,5 %. Die genaue Berechnung finden Sie in §3.4.1 der Richtlinie.
  • Was ist bei der Beantragung von Investitionszuschüssen zu beachten?

    Ein Zuschuss wird erst ab einem Einzelwert über 1.000 € gewährt.

    Anträge sind bis spätestens zum 31. Mai des Jahres zu stellen, das dem Beginn der Maßnahmen vorausgeht. (Beispiel Förderzeitraum 01.01.2025-31.12.2025 Abgabe bis 31.05.2024). Später eingehende Anträge werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

    Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann bewilligt werden, wenn Sie dies entsprechend beantragen. Die Genehmigung erfolgt durch das zuständige Gremium. Die Maßnahme darf jedoch erst gestartet werden, wenn eine Zusage durch die Stadtverwaltung erfolgt ist. Maßnahmen, die vor einer Entscheidung über die Förderung begonnen werden, werden nicht bezuschusst.

    Nachbewilligungen sind ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Gremien möglich, wenn sich wegen besonderer, nicht vorhersehbarer Umstände die Maßnahme erheblich verteuert hat und die Mehrausgaben unabweisbar sind.

    Voraussetzungen und Bedingungen sind:

    • Die Maßnahme muss unmittelbar dem Vereinszweck dienen.
    • Die Gesamtfinanzierung muss vor Baubeginn gesichert sein.
    • Alle Zuschussmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein (Dachverbände, Landkreis, Land, KfW etc.).
    • Überkompensationen sind ausgeschlossen.
    • Eine Eigenleistung – auch durch Selbsthilfe – von 25 % der Gesamtkosten (ohne Grundstückskosten) muss erbracht werden.
    • Rechtsverbindlich erklärt wird, die geförderte Anlage dem Verwendungszweck für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu erhalten.
    • Der Verein verpflichtet sich, zum Eigentums-/Besitzwechsel die Einwilligung der Stadt Bad Dürkheim einzuholen.
    • Kostenüberschreitungen bleiben bei einer Festbetragsfinanzierung in der Regel unberücksichtigt.
    • Der Verein stellt im Bedarfsfall seine Anlage dem Schulsport, Sportvereinen, Fachverbänden und der Stadt zur Verfügung.
    • Die Maßnahme wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen.
  • Wann erfahre ich, wie hoch die Bezuschussung sein wird?

    Die Frist für das zu fördernde Jahr ist der 31.05. des Folgejahres. Erst dann werden die Zuschüsse final berechnet und ausbezahlt.

    Sollten Sie eine vorzeitige Auszahlung oder Abschlag benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Sachgebiet auf: per Mail an lena.schmidt@bad-duerkheim.de oder telefonisch unter der 06322/935-3305.

    Anträge auf Investitionszuschüsse werden im Rahmen der Haushaltsberatungen endgültig in den zuständigen Gremien besprochen und beschlossen. Der Bescheid erfolgt erst nach der Verabschiedung des Haushalts im jeweiligen Zuschussjahr. (Beispiel: Beantragung im März 2024 für Investitionsjahr 2025. Zusage kommt nach dem Beschluss im Zuständigen Gremium bereits im September 2024. Der Bescheid wird nach Haushaltsbeschluss im Januar 2025 ausgestellt.)

  • Wann erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse?

    Für alle Zuschüsse außerhalb der Investitionen gilt:

    Nach dem 31. Mai werden die beantragten Zuschüsse final geprüft und freigegeben. Eine Auszahlung erfolgt im Anschluss auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Vereinskonto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    Sollten Sie eine vorzeitige Auszahlung oder Abschlag benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Sachgebiet auf: per Mail an lena.schmidt@bad-duerkheim.de oder telefonisch unter der 06322/935-3305.