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Bad Dürkheim erlässt Katzenschutzverordnung
In der gestrigen Stadtratssitzung am Dienstag, 4. Februar 2025, wurde einstimmig der Erlass einer Katzenschutzverordnung für Bad Dürkheim beschlossen. Damit reagiert die Stadt auf die wachsende Zahl freilebender Katzen und damit einhergehender Herausforderungen für das Tierwohl als auch bei der Aufnahme von Fundtieren.
Der Beschluss folgt einer Initiative mehrerer Tierschutzorganisationen, die bereits 2023 den Erlass einer solchen Verordnung angeregt hatten. „Die Katzenschutzverordnung ist ein entscheidender Schritt, um die Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern und die Arbeit der Tierschutzvereine zu unterstützen“, erklärte Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt. „Wir setzen damit auf eine verantwortungsvolle Lösung, die sowohl den Tierschutz stärkt als auch die Kapazitäten der Vereine schont.“
Maßnahmen der Katzenschutzverordnung
Mit der neuen Verordnung werden Katzenhalter in Bad Dürkheim verpflichtet, ihre Freigänger zu kastrieren und zu kennzeichnen. Tierschutzvereine erhalten zudem das Recht, Fundtiere nach einer kurzen Wartezeit ohne Zustimmung des Besitzers kastrieren und kennzeichnen zu lassen, was die Arbeit der Vereine und Tierheime entlastet. Langfristig soll dies zu einer Verringerung der Streunerpopulation führen und den Tierschutz in der Region nachhaltig verbessern. „Die Katzenschutzverordnung ist vor allem ein Apell an alle Katzenhalter, ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren und auch der Gesellschaft gerecht zu werden und stellt die Arbeit der ehrenamtlichen Tierschutzvereine auf rechtssichere Füße“, ergänzt der für öffentliche Ordnung zuständige Beigeordnete Claudius Güther.
Die Verordnung wird zum 1. September 2025 in Kraft treten.