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Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 tritt die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen der Grundsteuerreform in Kraft. Die Bewertung erfolgt anhand der neu ermittelten Werte zum Stichtag 1. Januar 2022.
Es ist uns wichtig, Sie umfassend zu informieren. Daher haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025 zusammengestellt.
Diese erhalten Sie mit Ihrem Grundsteuerbescheid oder Sie können sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Bad Dürkheim aufrufen.
Fragen zum Grundsteuerbescheid?
➡️ Zuständigkeit der Stadtverwaltung: Bei Fragen zu Zahlungen, Hebesätzen oder Steuererleichterungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden Ihrer Stadtverwaltung. Für eine zügige Bearbeitung bitten wir um schriftliche Anfragen oder E-Mails an abgaben@bad-duerkheim.de. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid.
Fragen zu Grundsteuerwert oder -messbetrag?
➡️ Zuständigkeit des Finanzamts Neustadt an der Weinstraße (Lagefinanzamt): Für Rückfragen zu den Themen Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag steht Ihnen das zuständige Lagefinanzamt zur Verfügung. Die notwendigen Informationen finden Sie in den Bescheiden des Finanzamts.
Weitere Informationen online:
➡️ Allgemeine Hinweise und weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass laufende Einsprüche die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Grundbesitzabgaben nicht aufheben.
- Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim rechnet mit einem erhöhten Aufkommen an Rückfragen nach Versand der Bescheide. Wir bitten um Ihre Geduld und danken Ihnen für Ihr Verständnis.