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Bestattungen & Friedhöfe
Bestattungen & Friedhöfe
Auch das Sterben gehört zum Leben
Friedhöfe sind als Orte für Bestattungen Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als kulturelle Kleinode und grüne Erholungsräume.
Auf unseren Friedhöfen vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder der Ortsteile. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten einer Stadt.
Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es in Bad Dürkheim?
Die Stadt Bad Dürkheim unterhält zahlreiche kommunale Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet. Hierzu gehören neben dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen der Ortsteile Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach und Ungstein auch der Friedhof Ruheforst „Pfälzerwald“ mit seiner besonderen Bestattungsform der Urnenbeisetzung. Ergänzend hierzu bietet die evangelische Kirchengemeinde im Ortsteil Seebach die Möglichkeit der Urnenbeisetzung an der Klosterkirche.
Während im Ruheforst wie auch an der Klosterkirche Seebach ausschließlich Urnenbeisetzungen möglich sind, können auf unseren städtischen Friedhöfen sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen erfolgen. Hierfür werden folgende Grabarten angeboten:
• Reihengrabstätte (Erdgrab)
• Erdwahlgrabstätte (Einzelgrab, Doppelgrab)
• Urnenreihengrabstätte (Erdgrab)
• Urnenwahlgrabstätte (Urnenmauer, Urnenerdgrab)
• Rasenwahlgrabstätte
Sämtliche Arten von Grabstätten können erst nach Eintritt eines Sterbefalles erworben werden. Einzig im Ruheforst und an der Klosterkirche Seebach ist es möglich, bereits zu Lebzeiten einen individuellen Bestattungsplatz zu erwerben.
Reihengrabstätten, Urnenmauernischen und Rasenwahlgrabstätten unserer städtischen Friedhöfe werden fortlaufend zugeteilt. Eine Auswahl der Grabstätte ist daher leider nicht möglich.
Eine Reihengrabstätte ist grundsätzlich für die Bestattung eines einzigen Verstorbenen vorgesehen. Nach Ablauf der Ruhezeit muss die Grabstätte abgeräumt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
In einer Erdwahlgrabstätte können je nach Größe maximal 2 bis 4 Erdbestattungen sowie 4 bis 8 Urnenbeisetzungen erfolgen. Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird für die Zeit von 25 Jahren verliehen und kann nach deren Ablauf verlängert werden. In einer Urnenwahlgrabstätte können maximal 2 bis 4 Urnen je nach Art der Grabstätte in der Erde oder in der Urnenmauer beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt jeweils 20 Jahre, welche nach Ablauf ebenfalls verlängert werden kann.
Bei Rasenwahlgrabstätten sind bis zu 2 Erdbestattungen und zusätzlich 4 Urnenbeisetzungen möglich. Auch hier beträgt die Nutzungszeit 25 Jahre, welche nach Ablauf verlängert werden kann. Eine Besonderheit der Rasenwahlgrabstätte ist die „Komplettversorgung“ des Grabes. So beinhaltet der Erwerb einer Rasenwahlgrabstätte nicht nur das Nutzungsrecht, sondern auch den Grabstein und die Pflege der Grabstätte durch die Stadt Bad Dürkheim für die Dauer der Nutzungszeit.
Wo sind Bestattungen möglich?
Sollten Sie eine Bestattung im Ruheforst Pfälzerwald wünschen, dann wenden Sie sich bitte an das Forstamt, Frau Schimann, Kaiserslauterer Str. 343, unter der Telefonnummer:
Die aktuellen Gebühren können Sie der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Dürkheim entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung einer Grabstätte auf einem der städtischen Friedhöfe Bad Dürkheims nur auf schriftlichen Antrag erfolgen kann.