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Hundesteuer
Hundesteuer
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine der ältesten sogenannten Aufwandssteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, den Hundebestand zu beschränken.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Bad Dürkheim eine Lastschriftmandat-Ermächtigung zur regelmäßigen Abbuchung der jeweiligen Fälligkeitsbeträge erteilen.