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Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Die Stadt Bad Dürkheim erhebt für das Halten von Spiel-, Unterhaltungs- und Geschicklichkeitsgeräten eine Steuer.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Bad Dürkheim eine Lastschriftmandat-Ermächtigung zur Abbuchung der Steuerbeträge erteilen.