Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

Die Stadt Bad Dürkheim erhebt für das Halten von Spiel-, Unterhaltungs- und Geschicklichkeitsgeräten eine Steuer.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Bad Dürkheim eine Lastschriftmandat-Ermächtigung zur Abbuchung der Steuerbeträge erteilen.