Einganstür zu einer Wohnung

Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und bezieht sich auf das Innehaben einer Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Bad Dürkheim. Auf Grundlage der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird ab dem 01.07.2024 in Bad Dürkheim eine Zweitwohnungssteuer erhoben.