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Fahrende und parkende Fahrzeuge vor dem Bahnhofsplatz

Straßenverkehr

Straßenverkehr

Verkehrsrechtliche Anordnungen

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Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr)

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, Verwarnungen im Bereich Halten und Parken, obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde. Der fließende Verkehr wird von der Polizei überwacht.

Sondernutzungen

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